Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Information des Gesundheitsamtes des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Müglitztal, den 23.11.2020
Zur Absicherung der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege können Sie eine finanzielle Entschädigung nach § 56 Absatz 1a IfSG erhalten. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Freistaates Sachsen/Bereich Inneres, Soziales und Gesundheit (LDS), Rubrik: Infektionsschutz unter:
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